FAQ - School International

iPad und digitale Bildung
Warum ein iPad?

Für die gestellten Anforderungen wird ein Gerät benötigt, das mobil und leicht ist, damit man das Werkzeug dort hat, wo man lernt – und nicht zum Lernen zum Werkzeug gehen muss. Insofern würden sich also Notebook, Tablet-PC und Smartphone als mögliche Hardware qualifizieren.

Der Bildschirm sollte so groß sein, dass auch ganze DIN A4 Seiten noch lesbar sind. So können auch z. B. Arbeitsblätter mit Text und Bild oder Mindmaps übersichtlich erstellt werden. Dies spricht, neben noch anderen Gründen, gegen eine „Bring your own Device“- Lösung via Smartphone.

Damit dieser digitale Lernbegleiter mindestens fünf Jahre zuverlässig funktioniert, die täglichen Transporte in der Schultasche verträgt sowie auch noch nach Jahren eine ausreichende Akkuleistung hat, entfallen bestimmte sehr preiswerte Geräte. Damit das Gerät schnell einsatzbereit ist, muss es als Speichermedium eine SSD und einen leistungsfähigen Prozessor haben. Notebooks, die diese Anforderungen erfüllen (Ultrabooks aus dem Businessbereich), verursachen hohe Anschaffungskosten. Damit bleiben nur noch Tablets guter Qualität als mögliche Arbeitsgeräte. Bei dieser Geräteklasse ist es zudem besonders einfach, Medien unterschiedlicher Art (Bild, Video und Audio) zu erstellen.

Da Lehrkräfte in mehreren Jahrgangsstufen unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Tablets der letzten vier bis fünf Jahre mit der gleichen Version des Betriebssystems betrieben werden können, damit Lehrkräfte und Schüler/innen in unterschiedlichen Jahrgängen die gleichen Oberflächen und Funktionen haben. Dies ist bei Androidgeräten, zumindest bis jetzt, nicht gegeben, bei iPads schon.

Daher sind wir der Meinung, dass ein iPad den Anforderungen, die wir stellen, am besten entspricht.

Wer kauft das iPad?

Das iPad wird privat über den Onlineshop unseres Partner "ASC-Group" gekauft. Eine Finanzierung über mehrere Monate ist auch möglich.

Die Preise variieren dabei je nach Zubehör und/oder Art der Versicherung und bewegen sich zwischen 380,00 bis 675,00 EUR (Preisänderungen vorbehalten).

Kann die Anschaffung und Nutzung des iPads verweigert werden?

Der Einsatz dieses Unterrichtsmittels ist nur sinnvoll, wenn, wie bei dem jetzigen Taschenrechner, alle SchülerInnen einer Lerngruppe dasselbe Geräte nutzen. Nach dem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz wird das iPad ein reguläres schulischen Lern- und Arbeitsgerät.

Die Einführung des iPads als Lern- und Arbeitsinstrument wird schrittweise und in ständiger Abstimmung zwischen allen Beteiligten  (SchülerInnen. Eltern und Lehrkräften) erfolgen. Dazu wird in allen Jahrgangsstufen, in denen das iPad verwenden wird, ein "Eltern- und Schülerbeirat" eingerichtet, in dem unsere Erfahrungen regelmäßig ausgetauscht und reflektiert werden.

Kann ich ein bereits vorhandenes Tablet nutzen?

Erfahrungen anderer Schulen zeigen, dass alle in der Klasse bzw. des Jahrgangs das gleiche Gerät haben sollten. Andernfalls gibt es leicht Kompatibilitätsprobleme bei Software, die den Unterrichtsfluss deutlich behindern. Verhindert werden sollten ebenfalls unangenehme und schädliche Nebeneffekte, wie soziale Stigmatisierungen, die durch unterschiedliche Preisklassen oder Images der Geräte entstehen könnten.

Wir als Schule können den Administrationsaufwand nur bewältigen, wenn die Geräte von einem Händler vorkonfiguriert wurden, so dass wir über ein MDM-System (Mobile Device Management) einfach Profile und Apps aufspielen können. Man ist so in der Lage, die Geräte zu konfigurieren, ohne sie dazu in die Hand nehmen zu müssen.

Ferner gibt es ein Programm, um Volumenlizenzen (VPP) zu verwenden. Damit können zentral Lizenzen gekauft und auf die Geräte verteilt werden. Werden die Lizenzen nicht mehr auf einem Gerät benötigt, können sie auf einem anderen Gerät installiert werden. Werden z. B. einmal Schulbücher auf iPads verwendet, können sie von Jahrgang zu Jahrgang weitergegeben werden und müssen nicht von jedem Elternteil neu gekauft werden.

Da Geräte und Benutzer auf den Geräten mit einer MDM Lösung verwaltet werden, braucht der einzelne Schüler bzw. die einzelne Schülerin keine eigene Apple-ID.

Was ist, wenn wir uns das iPad nicht leisten können?

Für Empfänger von ALG II besteht die Möglichkeit, das Tablet über das Arbeitsamt finanzieren zu lassen. Für den Fall, dass hier kein Anspruch vorliegt und trotzdem finanzielle Engpässe bestehen oder sich ergeben, kann der Schulträger ein iPad für das schulische Lernen im Unterricht zur Ausleihe zur Verfügung stellen.

Welchen Stift sollen wir kaufen?

Sie sollten auf jeden Fall einen aktiven Stift kaufen, damit ihr Kind auch wirklich gut auf dem iPad schreiben kann. Als Alternative zu dem Apple Pencil (ca. 100,00 EUR) kann der logitech Crayon ( ca. 70,00 EUR) gewählt werden (über den Onlineshop der "ACS-Group").

Insgesamt wollen wir uns als Schule aber hier bewusst zurückhalten, denn wir sind ja kein Verkäufer von elektronischen Geräten. Entscheiden Sie also bitte selbst, welchen aktiven Stift sie kaufen wollen!

Müssen wir eine Tastatur kaufen?

Die Erfahrungen im konkreten Unterrichtseinsatz haben dazu geführt, nur der aktive Stift und eine Schutzhülle verpflichtend gekauft werden müssen.

Eine abnehmbare Tastatur ist sicherlich auch ein sinnvolles Zubehör und wenn Sie wollen, können Sie direkt auch eine Schutzhülle mit Tastatur kaufen.

Welcher Schutz ist für die Geräte vorgesehen?

Die iPads erhalten zwingend eine Schutzhülle. Eine Schutzfolie für das Display ist sicher eine gute Ergänzung.

Sollte ich eine Versicherung abschließen?

Auf der einen Seite wurde uns von Schulen, die schon Erfahrung mit Tablets im Unterricht haben, dringend geraten, keine Geräte ohne Versicherung zuzulassen. Auch wenn keine Absicht bei einem Schaden vorliegt, bleibt die Schadensregulierung für die Eltern untereinander unangenehm und konfliktträchtig.

Dem gegenüber steht unsere Erfahrung, dass es kaum Schadensfälle gibt. Wie bei allen anderen Versicherungen auch, müssen Sie das Risiko selber kalkulieren und entscheiden, ob Sie eine Versicherung abschließen oder nicht.

Bei Schaden oder Verlust müssen sonst Sie selbst für Ersatz sorgen, denn das iPad ist ein obligatorisches Lernmittel.

Was machen wir im Schadensfall?

Im Falle eines Schadens hängt das Vorgehen vor allem davon ab, in welchen Jahrgang ihr Kind geht und ob Sie eine Versicherung abgeschlossen haben oder nicht. Details entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Dort finden Sie auch die Adressen der Ansprechpartner für die Versicherungen.

Welche Vorkehrung gibt es im Hinblick auf mögliche Diebstähle?

Die iPads verbleiben in den Pausen im Klassenraum, der abgeschlossen wird. Findet nach einer großen Pause ein Raumwechsel statt, soll durch einen Tablet-Dienst eine Aufsicht für die Schultaschen gestellt werden. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, greift die Versicherung (siehe oben). Da die Geräte zentral verwaltet werden, kann im Falle eines Verlustes das Gerät gesperrt und/oder komplett gelöscht werden. Das Gerät wird dadurch für einen möglichen Dieb wertlos.

Wie werden die Geräte administriert?

Bei der großen Anzahl von Geräten kann dies nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen (Mobile Device Management, MDM). Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schüler*innen werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet.

Damit die zukünftige Verwaltung und Versorgung der Tablets mit Updates und Software möglich ist und für die Verwendung von Steuerungssoftware im Unterricht und in Prüfungssituationen, müssen sie in den “supervised mode” gesetzt werden. Die Geräte holen sich dann bei Verbindung mit dem Internet Software und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind. Über Profile können die Geräte jahrgangsweise so eingestellt werden, wie es am sinnvollsten ist.

Durch die Verwendung einer eigenen privaten Apple-ID ist es zusätzlich möglich, selbstständig Apps auf dem Gerät zu installieren. In welchem Maße dies geschieht, liegt damit in der Hand der Eltern.

Findet der Unterricht nur noch über das iPad statt?

Natürlich nicht. Den Umfang bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern. Gerade im Sinne der Verbesserung der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz verschiedener Medien wünschenswert.

Werden die Schulbücher jetzt abgeschafft?

Die Schulbuchverlage veröffentlichen sukzessive ihre Bücher mit gleichzeitiger digitaler Version, die im Kaufpreis integriert ist. Somit wird sich mittelfristig die Zahl der mitzubringenden Bücher vermindern. In welchem Umfang dies möglich und sinnvoll ist, bleibt abzuwarten.

Schreiben die SchülerInnen dann immer noch genug?

Das handschriftliche Schreiben wird – soweit absehbar – sicher die vorherrschende Schreibform bleiben. Wie im „wirklichen Leben“ werden sich das maschinen- und das handschriftliche Schreiben ergänzen – übrigens auch nach individuellen Präferenzen.

In den fremdsprachlichen Fächern sieht eine häufige Schreibaufgabe so aus, dass die SchülerInnen eine E-Mail oder einen Blog-Eintrag verfassen müssen. Hier wäre der Einsatz und das Arbeiten mit dem Tablet authentisch und wünschenswert. Andere Aufgabenformate, wie das Schreiben eines Briefes oder einer Postkarte, werden dagegen authentischer auch im Unterricht per Hand geschrieben.

Ggfs. können mit der Touch-Funktion der Pads handschriftliche Einträge mit dem Stift auf dem Pad gemacht werden.

Ändert sich etwas am Format der Klassenarbeiten?

In der Mittelstufe dient die Arbeit mit dem Tablet zunächst der Vorbereitung von Klassenarbeiten, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Wir experimentieren aber auch mit digitalen Prüfungsformaten. Dies wird sogar vom  Schulministerium gefordert. Momentan befinden wir uns aber noch in einer Entwicklungsphase.

Das iPad kann zunächst als Hilfsmittel (Taschenrechner, Wörterbuch) verwendet werden. Sollte es irgendwann den Taschenrechner ersetzen, ist es in Mathematikprüfungen obligatorisch.

Können Tätigkeiten und Inhalte der Schüler kontrolliert werden?

Die Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme temporär einschränken, das Internet freigeben oder sperren und selbstverständlich den Unterricht ohne Tablet erteilen.

Durch die schulische Steuerungssoftware können Lehrkräfte also die Nutzung des Tablets auf bestimmte Anwendungen beschränken. Zudem kann über eine White-List in einem MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen.

Dadurch, dass die Geräte flach sind und kein hochstehendes Display, wie Notebooks haben, kann auch leichter eingesehen werden, ob jemand sein Tablet aktiv hat. Liegen sie auf dem Tisch mit Klappe auf dem Display, ist schnell zu sehen, dass kein Gerät in Aktion ist.

Welche Verhaltensregeln gibt es in den Pausen?

Während der Pausen bleiben die iPads im Klassenraum, der abgeschlossen wird. Bei einem Fachraumwechsel verbleiben die Geräte in den Schultaschen. Durch einen “Tablet-Dienst”, vergleichbar dem Ordnungsdienst, wird eine Aufsicht gestellt, die die im Flur liegenden Taschen beaufsichtigt. Die Pausen bleiben also “tabletfrei”.

Kann das Gerät auch zu Hause privat nutzen?

Es ist in erster Linie ein Arbeitsgerät für die Schule, das morgens ausreichend geladen mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. freier Speicherplatz). Die Geräte verfügen jedoch über keinen App-Store und wir untersagen das Einrichten einer privaten Apple ID.

Wie kann ich den Medienkonsum meines Kinds zu Hause regulieren?

Pädagogisch ist sicherlich am sinnvollsten gemeinsam über die Mediennutzung ihres Kindes zu reden, um gemeinsam auch zu Hause tragbare Nutzungszeiten und Nutzungsarten zu entwickeln. Vielfältige Anregungen dazu finden Sie auf den Seiten von

https://www.klicksafe.de/eltern/

Die Verabredung von medienfreien Zeiten ist sicherlich sinnvoll. Wenn Sie die Mediennutzung quantitativ kontrollieren wollen, können Sie auf den heimischen Routern (Geräte, die den Internetzugang ermöglichen, wie z.B. einer Fritzbox) einstellen, welches Gerät in welchem Zeitraum Zugang zum Internet erhält. Ferner kann zusätzlich festgelegt werden, ob der Zugang durch einen Filter kontrolliert werden soll. Der Zugang kann sogar auf eine Liste von einzelnen Internetseiten begrenzt werden. Fast alle Apps auf dem Tablet können auch ganz ohne Internetzugang genutzt werden.

Wie wird mit den Bedenken in Bezug auf die Strahlung umgegangen?

Die Sendeleistung unserer iPads ist deutlich geringer als bei Handys oder schnurlosen Telefonen. Je nach Informationsquelle beträgt die WLAN-Strahlung nur ein Zehntel bis ein Hundertstel der eines Handys. Hinzu kommt noch, dass Handys dicht am Körper getragen werden, während die WLAN-Accesspoints mehrere Meter entfernt sind.

Die Funkmodule im Tablet sind zudem abschaltbar, die WLAN-Accesspoints schalten sich automatisch bei Nichtbenutzung ab, bzw. gehen in den Stand-by-Modus, was die Belastung nochmals deutlich verringert.

Wie gehen wir mit der Medienkritik um? Hinterfragen wir die neue Technologie auch ausreichend?

Die Schule bietet die idealen Rahmenbedingungen, um einen kritischen und kompetenten Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Zudem wird das Thema zunehmend auch Unterrichtsgegenstand. Im Rahmen des Pilotprojektes werden systematisch unsere Curricula in allen Fächern modifizieren und auf die Herausforderungen des digitalen Lernens angepasst.

Gymnasiale Oberstufe - Verwaltungsvorschriften und Gesetze zusammengefasst
Kurswahl

Im ersten Schulhalbjahr der Einführungsphase sind mindestens 11 Fächer zu belegen (eine Übersicht über die Aufgabenfelder siehe weiter unten):

  • im Aufgabenfeld I Deutsch, zweite Fremdsprache sowie Kunst oder Musik,
  • im Aufgabenfeld II Geschichte und ein weiteres Fach dieses Aufgabenfeldes,
  • im Aufgabenfeld III Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach sowie ein weiteres Fach dieses Aufgabenfeldes, der Intensivierungskurs und das Fach Sport.

Für Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine weitere Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, entfällt die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache, sofern stattdessen ein anderes Fach gewählt und durchgängig in der gymnasialen Oberstufe belegt wird.

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres werden ...

  • die beiden Leistungskursfächer (LK-Fächer) mit fünf Wochenstunden unterrichtet, dazu kommen 8 Grundkurse (10 Fächer).
  • Die zwei Leistungskurse werden entsprechend der Schülerwünsche und der organisatorischen Möglichkeiten der Schule gebildet. Mindestens eines der beiden LK-Fächer muss Deutsch, Mathematik oder die fortgeführte Fremdsprache sein.
  • In den Fächern Musik, Kunst und Sport dürfen keine Leistungskurse gebildet werden.

Entsprechend der gewählten Leistungskurse ergeben sich bestimmte Belegverpflichtungen bei den Grundkursen. So muss z.B. belegt werden:

  • im Schwerpunkt Fremdsprachen neben Mathematik nur ein naturwissenschaftliches Fach,
  • im Schwerpunkt Naturwissenschaft/Technik nur Geschichte im Aufgabenfeld II (wenn die 2. Fremdsprache behalten wird),
  • im Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften nur eine Naturwissenschaft (wenn die 2. Fremdsprache behalten wird).

Übersicht über die Aufgabenfelder I, II und III

Aufgabenfeld I

sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Deutsch
Englisch
Spanisch
Kunst
Musik

Aufgabenfeld II  

gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Geografie
Geschichte
Politische Bildung
Wirtschaftswissenschaft

Aufgabenfeld III

mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

Mathematik
Biologie
Chemie

Notengebung
ab %9590858075706560555045403327200
Punkte1514131211109876543210
Note1+11–2+22–3+33–4+44–5+55–6
Leistungsbewertung

Für das Abitur werden die Leistungen aus den Halbjahren 12/I, 12/II, 13/I und 13/II bewertet.

Bewertungsbereiche

Klausuren, anderer Leistungsnachweis und die mündliche Leistungsfeststellung gehen – sofern sie erbracht wurden – jeweils mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.

Leistungen aus dem Unterricht, wie Leistungskontrollen, Vorträge und sonstige Mitarbeit machen den Rest der Kurshalbjahresnote aus.

Versetzung in die Qualifikationsphase

In die Qualifikationsphase wird auf Grundlage der Leistungen beider Halbjahre im Jahrgang 11 versetzt, wer

  • in keinem Fach 00 Punkte hat und
  • in höchstens einem Fach weniger als 05 Punkte hat oder
  • in zwei Fächern weniger als 05 Punkte hat, in einem mindestens niveaugleichen Fach jedoch mit 08 Punkten ausgleichen kann.

Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 GOST-V

Gemäß § 12 Abs. 1 GOST-V werden in Jahrgangsstufe 11 Kursabschlussnoten zu beiden Halbjahren gebildet.

Mit der Kursabschlussnote am Ende des zweiten Halbjahres gibt es bezogen auf jedes Fach eine Jahresgesamtnote, die aus allen Einzelbewertungen gebildet wird. Diese Jahresgesamtnoten werden zur Versetzungsentscheidung (s.o.) herangezogen.

Die Klausuren werden zu einem Drittel berücksichtigt. Wenn nur eine Klausur geschrieben wird, geht auch diese zu einem Drittel ein.

Grundlage: Informationsschreiben des Staatlichen Schulamtes Brandenburg a.d.Havel vom 22.01.2019

Anzahl und Länge der Klausuren

Jahrgangsstufe 11

Erstes Schulhalbjahr

1 Klausur in jedem Kurs (90 min)

Zweites Schulhalbjahr

Insgesamt werden 7 Klausuren geschrieben:

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (90 min)
  • 5 Klausuren im Bereich der Grundkurse (90 min)

Unter den 7 Klausuren müssen vertreten sein: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, ein naturwissenschaftliches Fach, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach. Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen.


Jahrgangsstufe 12

Erstes Schulhalbjahr

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (135 min / 210 min*)
  • 5 Klausuren im Bereich der Grundkurse (90 min)

Unter den 7 Klausuren müssen vertreten sein: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach. Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen.

*  gilt für Deutsch

Zweites Schulhalbjahr

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (135 min / 210 min*)
  • 5 Klausuren im Bereich der Grundkurse (90 min)

Unter den 7 Klausuren müssen vertreten sein: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach. Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen.

*  gilt für Deutsch


Jahrgangsstufe 13

Erstes Schulhalbjahr

1 Klausur in jedem der drei gewählten schriftlichen Abiturfächer, darunter beide Leistungskurse und ein Grundkursfach, sowie 1 Klausur mündlichen Abiturprüfungsfach aus dem Grundkursbereich (Dauer je nach Fach):

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch: je 300 Minuten; sonstige Fächer: je 270 Minuten)
  • 1 Klausur in dem als schriftliches Abiturprüfungsfach gewählten Grundkurs (Deutsch: 240 Minuten; Mathematik: 255 Minuten; Englisch und Französisch: je 270 Minuten; sonstige Fächer: je 210 Minuten)
  • 1 Klausur in dem als mündliches Abiturprüfungsfach gewählten Grundkurs (135 Minuten)

Zweites Schulhalbjahr

1 Klausur in jedem der drei gewählten schriftlichen Abiturfächer, darunter beide Leistungskurse und ein Grundkursfach, sowie 1 Klausur mündlichen Abiturprüfungsfach aus dem Grundkursbereich (Dauer je nach Fach):

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (135 min / 210 min*)
  • 1 Klausur im dritten schriftlichen Abiturprüfungsfach (90 min)
  • 1 Klausur im mündlichen Abiturprüfungsfach (90 min)

*  gilt für Deutsch

Rechtsgrundlage: Anlage zu VV-Leistungsbewertung


Bewertung der sprachlichen Richtigkeit

Diese Vereinbarung gilt für alle Klausuren in Jahrgangsstufe 11 bis 13 mit Ausnahme der Sprachfächer und Deutsch.

Ab 100 Wörtern wird der Fehlerquotient bestimmt. Ab 3,0 Fehlern auf 100 Wörter erfolgt ein Abzug von 01 Notenpunkt.

Ein weiterer Abzug von 01 Notenpunkt erfolgt bei wiederholten Verstößen gegen die äußere Form:

  • Überschreiben des Korrekturrandes
  • unleserliche Schrift
  • Zeichnen und Streichen ohne Lineal

Rechtsgrundlage: § 24 GOST-V und Beschluss der Lehrkräftekonferenz vom 01.06.2016

Anderer Leistungsnachweis

Im 1. bis 3. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase kann in den Fächern auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau ein Anderer Leistungsnachweis erbracht werden.

  • Klausur bleibt unberührt
  • mit Anforderungen einer Klausur vergleichbar
  • kann als Gruppenarbeit erbracht werden
  • Ziel: Förderung der Fähigkeit der SchülerInnen, ein selbst gewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten

Anforderungen und Bewertung

Anforderungsbereiche sind in der Aufgabenstellung vergleichbar zu einer Klausur zu gestalten.

Aufgabenstellung, Erwartungshorizont, Termine für Abgabe, Vortrag bzw. Fertigstellung, Bewertungskriterien und Bewertung (Formblatt) sind schriftlich zu fixieren.

Die Beantragung eines anderen Leistungsnachweises kann nur zu Semesterbeginn erfolgen.

Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.


Möglichkeiten

  • Vortrag zu einem selbst erarbeiteten Thema mit deutlicher Abgrenzung zu "normalen" Referaten
  • Beitrag zu einem Wettbewerb
  • Durchführung von Experimenten mit schriftlicher Auswertung oder Vortrag oder Demonstration
  • Vorstellung einer fremdsprachlichen Orginalliteratur
  • Erarbeitung von Aufgaben für einen Wettbewerb
  • Konzipierung und Durchführung einer Arbeitsgemeinschaft
Die Mündliche Leistungsfeststellung

Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase ist in mindestens einer fortgeführten Fremdsprache eine mündliche Leistungsfeststellung (LFS) abzulegen. 

Die LFS erfolgt als Gruppengespräch im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 mit zwei bis vier SchülerInnen zusammen und umfasst mindestens 15 und höchstens 25 Minuten.

Ziel: Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz und von Diskurs- und Interaktionsfähigkeit auf der Grundlage des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Niveau B2.

Sofern das Fach Englisch oder das Fach Französisch als schriftliches Prüfungsfach gewählt wird, ist die mündliche Leistungsfeststellung in der als schriftliches Prüfungsfach gewählten Fremdsprache abzulegen.

Werden beide Fremdsprachen (Englisch und Französisch) als schriftliche Prüfungsfächer gewählt, ist jeweils eine mündliche Leistungsfeststellung in beiden Fremdsprachen abzulegen.

Die Aufgabenstellung wird von der unterrichtenden Lehrkraft erarbeitet. Die Inhalte berücksichtigen die bisher im Unterricht in der Qualifikationsphase bearbeiteten Themenfelder.

Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.

Weitere Informationen

Abiturprüfung und besondere Lernleistung (5. Komponente)

Die Abiturprüfung umfasst vier Komponenten bzw. fünf Komponenten, wenn die besondere Lernleistung gewählt wurde:

  • Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen (die beiden Leistungskurse und einen Grundkurs) und eine mündliche Prüfung (aus den Grundkursen).
  • Mit den vier Pflichtprüfungen müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein:

Aufgabenfeld I

sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Deutsch
Fremdsprachen
Kunst
Musik

Aufgabenfeld II

gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Geografie
Geschichte
Politische Bildung
Wirtschaftswissenschaft

Aufgabenfeld III

mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

Mathematik
Biologie
Chemie
  • Unter den vier Prüfungsfächern müssen sich zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache befinden.
  • Die 5. Komponente ist eine besondere Lernleistung und muss einem anderen Fach als den ersten vier Prüfungsfächern zugeordnet werden, sie kann ein Aufgabenfeld abdecken.

Die besondere Lernleistung (5. Komponente)

Die besondere Lernleistung kann zusätzlich als fünfte freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Ihr inhaltlicher Gegenstand darf nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen im Rahmen der Gesamtqualifikation zu berücksichtigenden Leistung sein.

Mit der besonderen Lernleistung kann im Rahmen der Abiturprüfung ein Aufgabenfeld abgedeckt werden.

Die besondere Lernleistung umfasst die Erstellung einer schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und ein Kolloquium und muss sich einem schulischen Fach zuordnen lassen. Eine besondere Lernleistung kann nicht in einem bereits gewählten Abiturprüfungsfach erbracht werden.

Beispiele sind:

  • ein umfassender Beitrag zu einer Wettbewerbsteilnahme oder zu einer außerschulischen Leistung,
  • eine Jahresarbeit oder
  • die Aufarbeitung eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums.

Einzel- oder Gruppenleistung ist möglich.

Die schriftliche Arbeit oder Dokumentation enthält ...

  • die Darstellung des Themas/Problems, von Lösungswegen und Ergebnissen im Umfang von 15 bis 25 Seiten (ohne Anhang und Präsentationselemente),
  • eine kritisch reflektierende Darstellung des Arbeitsprozesses in Form eines Arbeitsberichtes,
  • die Zusammenfassung der Ergebnisse in einer Kurzfassung von einer Seite,
  • die Angaben zu der verwendeten Literatur und weiteren Hilfsmitteln in fachwissenschaftlich korrekter Zitierweise und
  • eine Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Arbeit oder bei einer Gruppenarbeit den Nachweis über den Anteil der jeweiligen Einzelleistung.

Das Thema wird von der Schülerin oder dem Schüler vorgeschlagen. Die Schulleiterin entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor vorgesehen ist, ob die vorgesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann.

Die Abgabe erfolgt spätestens eine Woche vor Beendigung des Unterrichts in der Qualifikationsphase bei der korrigierenden Lehrkraft (zwei Exemplare der schriftlichen Arbeit oder Dokumentation).

Weitere Informationen


Gesamtqualifikation

In die Gesamtqualifikation gehen ein:

  • alle Halbjahreskurse in den Leistungskursfächern in doppelter Wertung und
  • insgesamt 30 Halbjahreskurse der Grundkursfächer einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches in einfacher Wertung.

Unter den einzubringenden Kursen müssen sich vier Halbjahreskurse in Deutsch, Mathematik, der fortgeführten Fremdsprache sowie in einer Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften befinden.

Von einer neu einsetzenden Fremdsprache müssen die Ergebnisse von zwei Halbjahreskursen eingebracht werden.

Das Gesamtergebnis der Qualifikationsphase wird gemäß Anlage 1 GOSTV berechnet.

Die in den vier Fächern der Abiturprüfung erbrachten Leistungen werden in fünffacher Wertung eingebracht. Falls eine besondere Lernleistung als 5. Abiturprüfung erbracht wird, werden die Leistungen der insgesamt fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung eingebracht.


Rücktritt

Ein Rücktritt innerhalb der Qualifikationsphase ist nur möglich,

  • wenn die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreicht werden kann,
  • auf Antrag, wenn auf Grund eines längeren Unterrichtsversäumnisses oder aus anderen Gründen der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gefährdet ist.

Außerdem müssen die personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sein, und die Höchstverweildauer in der GOST darf nicht überschritten werden.

Ein Rücktritt zur Verbesserung des Notendurchschnittes ist nicht möglich.

Informationen zur Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife (FHR) ist ein Abschluss der Sekundarstufe II, der an Fachoberschulen und Fachschulen abgelegt wird. Nur der schulische Teil kann auch an Gymnasien oder Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe abgelegt werden. Die Fachhochschulreife befähigt zum Besuch der Fachhochschule.

Schulischer Teil

1 Jahr Qualifikationsphase

  • 2 Leistungskurse mit mindestens 40 Pkt. in doppelter Wertung (= 05 Punkte pro Halbjahr); davon höchstens 2-mal unter 05 Punkten.
  • 11 Halbjahresleistungen aus den Grundkursen; davon höchstens 4-mal unter 05 Punkten.
  • 00 Punkte können nicht eingebracht werden.
  • Eingebracht werden müssen (jeweils 1 Jahr): DeMa, eine Fremdsprache, eine NaWi, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach.

Fachpraktischer Teil

1 Jahr Praxis (auch in Kombination möglich):

  • berufliches Praktikum
  • Beschäftigungsverhältnis
  • Ausbildung
  • Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr
  • Bundesfreiwilligendienst
  • freiwilliger Wehrdienst

Antragstellung beim Staatlichen Schulamt Brandenburg a.d.Havel, nach dem Ende des schulischen Bildungsganges, schulische Praktika zählen nicht.

Zu den rechtlichen Grundlagen siehe §32 GOSTV und Nr. 12 VV Zeugnisse

Warum Zweisprachigkeit
Warum Ihr Kind eine englischsprachige Klasse besuchen sollte?

Die zunehmende Internationalisierung des Bildungs- und Arbeitsmarktes in einer globalisierten Welt setzt die Beherrschung der englischen Sprache als zentrale Schlüsselqualifikation voraus. Gute Sprachkenntnisse eröffnen dem Menschen Chancen in seiner persönlichen Entwicklung, in der Schule und dem Beruf. 

Der bilinguale Unterricht ist die effektivste Methode des frühen Fremdsprachen Lernens. Dies stärkt nicht nur die sprachlichen Fähigkeiten, sondern auch die sozialen Kompetenzen und das Selbstvertrauen sich zukünftig in einer globalen Welt optimal zurechtzufinden. 

Ist mein Kind für den englischsprachigen Unterricht geeignet?

Nach unseren Erfahrungen ist jedes Kind für einen englischsprachigen Unterricht geeignet. Vorkenntnisse, die die Kinder mitbringen, sind immer von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Die Schüler stehen mit Ihren Bedürfnissen immer im Mittelpunkt. Deshalb beherrschen alle Lehrer auch die deutsche Sprache und können so auch Schüler ohne Englischvorkenntnisse schnell in den Unterricht integrieren. 

Während des Schulaufnahmegespräches kann eine Empfehlung für die englischsprachige Klasse ausgesprochen werden, aber letztendlich liegt die Entscheidung bei den Eltern und dem Kind. 

Wie schnell stellt sich ein Kind auf eine englischsprachige Lernumgebung um?

Erfahrungsgemäß stellt sich das Kind schnell auf die englischsprachige Lernumgebung um, da es durch seine kindliche Neugierde und Lernbereitschaft das immersive Lernen sehr gut annimmt. 

Die Kinder lernen mit viel Freude und großem Stolz die neue Sprache und verstehen in kurzer Zeit den Tagesablauf auf Englisch. Dabei geht das Hörverständnis der Sprachproduktion voraus. 

Wie wird der bilinguale Unterricht umgesetzt?

An der School International arbeiten wir nach der Immersionsmethodik. Das bedeutet die Fremdsprache wird im täglichen Umgang bei allen Aktivitäten verwendet. Dabei wird die zu sprechende Fremdsprache ausschließlich von Muttersprachlern oder Personen mit sehr hoher sprachlicher Kompetenz gesprochen. Je früher der Einstieg in den Immersionsunterricht erfolgt, desto deutlicher werden die Ergebnisse, was den Erwerb von Bilingualität und guten schulischen Leistungen betrifft. 

Welche Rolle spielen die Eltern dabei?

Dass Ihr Kind eine englischsprachige Klasse besucht, bedeutet nicht, dass Sie zu Hause nur noch englisch miteinander sprechen. Im Gegenteil, belieben Sie bei Ihrer Muttersprache.  

Jedoch ist es von Vorteil Ihr Kind dazu zu ermutigen die Fremdsprache auch außerhalb der Schule zu sprechen. Zeigen Sie Interesse, über die gewonnene Zweisprachigkeit. Dabei sollten Sie keine übertriebenen Erwartungen gegenüber Ihrem Kind haben. Jeder lernt in seinem eigenen Tempo. 

Am Wichtigsten ist jedoch, dass Sie als Eltern hinter dem Immersionskonzept stehen und dieses unterstützen. 

In welchen Sprachen wird unterrichtet?

Die Internationale Grundschule Potsdam bietet als bisher erste und einzige Schule Potsdam einen zweisprachigen Unterricht an. Eltern und Schüler können sich bei Schulaufnahme für eine deutsch- oder englischsprachige Klasse entscheiden. 

 

In den englischsprachigen Klassen werden die Schüler von der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe von Muttersprachlern (native speaker) unterrichtet. Alle Fächer außer Deutsch und Sport werden in der englischen Sprache unterrichtet. 

 

Ab der 5. Klasse können alle Schüler in den Fächern Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften in Englisch unterrichtet werden. Die Hauptfächer werden auf Deutsch unterrichtet. 

 

Die Internationale Gesamtschule Potsdam bietet ab dem Jahrgang 7 die Möglichkeit an am bilingualen Unterricht teilzunehmen. 

SuS, die sich für den bilingualen Unterricht entscheiden belegen ab der 7. Klasse das Fach Geschichte auf Englisch. In den Folgeschuljahren erweitert sich dieser Unterricht um die Fächer Geografie (Klasse 8) und Biologie (Klasse 9).